Der Führerscheinantrag ist dazu notwendig, der Führerscheinstelle mitzuteilen, daß der Fahrschüler einen neuen Führerschein erwerben will.
Die Führerscheinstelle leitet dann die Informationen an die zuständigen Behörden weiter, um z.B. überhaupt den neuen Kartenführerschein drucken zu lassen oder den Fahrschüler in die Verkehrssünderkartei eintragen zu lassen.
Erst wenn der Führerscheinantrag durch alle notwendigen Behörden gelaufen ist und beim TÜV angekommen ist, erhält die Fahrschule Bescheid, daß der Fahrschüler zur theoretischen und dann auch zur praktischen Prüfung gemeldet werden darf.
Bis der Führerscheinantrag den ganzen Behördenweg durchlaufen hat, vergehen in der Regel 4 Wochen. Deshalb ist es ratsam den Antrag schnellstmöglich zu stellen. In der Regel wird er gleich bei der Anmeldung ausgefüllt.

Wie wird der Führerscheinantrag gestellt?

Der Führerscheinantrag wird in der Fahrschule ausgefüllt.
In den Führerscheinantrag werden persönliche Daten, die gewünschte Führerscheinklasse, eventuell bereits vorhandene Führerscheine, die gewünschte Führerscheinklasse und noch vieles mehr eingetragen.
Der Führerscheinantrag muß dann vom Fahrschüler persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abgegeben werden, wo der Führerscheinantrag abgestempelt wird.
Dieser Stempel ist nötig, damit der Antrag zur zuständigen Führerscheinstelle weitergeleitet werden kann.
Von dort geht es weiter nach Flensburg, wo der Eintrag in die Verkehrssünderkartei erfolgt.
Gleichzeitig wird auch der Druck des neuen Kartenführerscheins in Auftrag gegeben.
Sind alle Eintragungen und der Druck des Scheins erledigt, wird der Antrag an den TÜV weitergeleitet.
Von hier bekommt die Fahrschule Bescheid, dass der Antrag erfolgreich gestellt wurde.
Wenn der Fahrschüler seine Theoriestunden absolviert hat und das vorgeschriebene Mindestalter für die Prüfungen erreicht hat, kann die Fahrschule den Fahrschüler jetzt zur theoretischen bzw. praktischen Prüfung melden.