Wir bieten eine Ausbildung in allen Führerscheinklassen an.
Hier findest du die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen.
Hier findest du die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen.
Pkw Führerscheinklassen
Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre
- Kraftwagen bis max. 3,5t zulässige Gesamtmasse
- max 8 Sitzplätze (ohne Fahrer)
- Anhänger bis max. 750kg z.GM und Kombination max. 3,5t z.GM
Klasse BE
- Mindestalter: 18 Jahre
- Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg bis max. 3,5t
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
Diese Sonderregelung erlaubt es schon mit 17 Jahren die Führerscheinklassen B und BE zu erwerben. Dafür darf nur zusammen mit einer berechtigten Begleitperson gefahren werden.
Krafträder Führerscheinklassen
Mofaprüfbescheinigung
- Mindestalter: 15 Jahre
Klasse AM
- Mindestalter: 16 Jahre
- Moped
- Mokick(Roller) max. 45km/h bbH
- Verbrennungsmotor: max. 50 ccm
- Elektromotor: max. 4kW
Klasse A1
- Mindestalter: 16 Jahre
- Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
Klasse A2
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mittelschwere Krafträder (>50ccm, >45km/h)
- Leistung: max. 35 kW
- Verhältnis zur Leermasse max. 0,2 kW/kg
Klasse A
- Mindestalter: 24 Jahre (20 Jahre wenn 2 Jahre im Besitz von A2)
- Schwere Krafträder (>50ccm, >45km/h)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge >15kW
LKW Führerscheinklassen
Klasse C
- Mindestalter: 21 Jahre
- Kraftwagen (LKW) über 3,5t
- Anhänger bis max. 750kg zulässige Gesamtmasse
Klasse CE
- Mindestalter: 21 Jahre
- Kraftwagen (LKW) über 3,5t mit Anhänger (Last- und Sattelzüge)
Klasse C1
- Mindestalter: 18 Jahre
- Kraftwagen (LKW) über 3,5t bis max. 7,5t zulässige Gesamtmasse
- Anhänger bis max. 750kg z.GM
Klasse C1E
- Mindestalter: 18 Jahre
- Kraftwagen (LKW) über 3,5t bis max. 7,5t zulässige Gesamtmasse
- Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern bis max. zulässige Gesamtmasse von 12t
Bus Führerscheinklassen
Klasse D1
- Mindestalter: 21 Jahre
- Busse mit max. 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz
- Anhänger bis max. 750kg zulässige Gesamtmasse
Klasse D1E
- Mindestalter: 21 Jahre
- Busse mit max. 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz
- Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse
Klasse D
- Mindestalter: 24 Jahre
- Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz
- Anhänger bis max. 750kg zulässige Gesamtmasse
Klasse DE
- Mindestalter: 24 Jahre
- Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz
- Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse
Traktor Führerscheinklassen
Klasse L
- Mindestalter: 16 Jahre
- Land- o. forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h bbH (mit Anhänger 25km/h)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h bbH
Klasse T
- Mindestalter: 16 Jahre
- Land- o. forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit mehr als 40 km/h bbH aber nicht mehr als 60 km/h bbH